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Inventurvorbereitungen zur Bilanzerstellung

Gastronomiebetriebe müssen als Gewerbebetriebe jeweils zum Schluss eines Wirtschaftsjahres eine Inventur durchführen.

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Inventur

Gastronomiebetriebe müssen als Gewerbebetriebe jeweils zum Schluss eines Wirtschaftsjahres eine Inventur durchführen. Die Inventur muss zeitnah, d. h. innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für die Bestandsaufnahme gibt es unterschiedliche Bewertungsverfahren, wie das FIFO-Verfahren (First in First out) oder das LIFO-Verfahren (Last in First out).

Nutzung des Festwertverfahrens

Theoretisch müsste der Hotelier oder Gastronom bei der jährlichen Inventur jede Gabel, jedes Messer oder jede Tischdecke einzeln zählen und erfassen. Für solche Zwecke empfiehlt sich die Anwendung des sogenannten Festwertverfahrens. Der Ansatz eines Festwertes ist möglich für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Gesamtwert niedrig ist und welche regelmäßig ersetzt werden (z. B. Geschirr, Wäsche oder Werkzeuge). Wirtschaftsgüter, die mit einem Festwert angesetzt werden, müssen auch nicht in ein aufwendiges Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.

Körperliche Bestandsaufnahme alle fünf Jahre

Das Festwertverfahren kann allerdings nicht permanent angewendet werden. Eine körperliche Bestandsaufnahme muss alle drei Jahre, spätestens aber an jedem fünften Bilanzstichtag erfolgen (R 5.4 Einkommensteuerrichtlinien - EStR). Übersteigt der bei Bestandsaufnahme auf den Bilanzstichtag ermittelte Wert den bisherigen Festwert um mehr als 10 %, ist der neue (höhere) Festwert anzusetzen.

Stand: 29. März 2021

Bild: cirquedesprit - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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